Vorschlagsplattform der Studienstiftung des deutschen Volkes

Ihr Vorschlag

Die Studienstiftung des deutschen Volkes unterstützt Studierende, die sich durch hervorragende Leistungen, gesellschaftliches Engagement und soziale Kompetenz auszeichnen. Wir bitten Sie, die für ein Stipendium der Studienstiftung geeignetsten Absolventinnen und Absolventen aus Ihrem aktuellen (Fach-)Abiturjahrgang für die Förderung zu nominieren. Neben den sehr guten Noten sollten für Ihren Vorschlag auch solche Aspekte wie außerfachliche Aktivitäten und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, ausschlaggebend sein und biografische Hindernisse berücksichtigt werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie von den Schülerinnen und Schülern, von denen Sie gleichermaßen hervorragende Studienleistungen erwarten, diejenigen bevorzugt vorschlagen, die bislang weniger Unterstützung aus ihrem Elternhaus erfahren konnten.

Sie können eine Kandidatin oder einen Kandidaten pro angefangene 30 Absolventinnen und Absolventen vorschlagen. Wenn Sie darüber hinaus weitere Schülerinnen und Schüler für geeignet halten, können Sie diese gern auf die Möglichkeit hinweisen, sich selbst zu bewerben. Die Informationen zur Selbstbewerbung finden Sie auf unserer Homepage unter

https://www.studienstiftung.de/studienfoerderung/selbstbewerbung/.

Wir können Ihnen über die Aufnahmeentscheidung der von Ihnen vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten leider aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Formale Voraussetzungen

Die Nationalität der Kandidatinnen und Kandidaten spielt in den meisten Fällen keine Rolle, sofern es sich um eine in Deutschland daueraufenthaltsberechtigte oder zur Niederlassung berechtigte Personen handelt. Eine abschließende Prüfung seitens der Studienstiftung erfolgt auf Basis der Bewerbungsunterlagen. Darüber hinaus können Studierende aus Mitgliedsländern der Europäischen Union und EU-Beitrittskandidaten in die Förderung aufgenommen werden, sofern sie ein Studium in Deutschland beginnen und auch abschließen wollen. Gefördert werden können auch anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte; Geduldete jedoch erst nach einer 15-monatigen Wartefrist. Weitere Informationen zu den formalen Voraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage unter

https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende-und-vorschlagende/voraussetzungen.

Mitarbeit in der Auswahlkommission

Sie sind außerdem herzlich zur Mitarbeit als Kommissionsmitglied an einem Wochenendseminar eingeladen, um unsere Auswahlarbeit aus der Innenperspektive kennenzulernen. Bei Interesse und Neugier schicken Sie uns bitte einfach eine kurze Nachricht an hauschild(at)studienstiftung(dot)de

Botschafter:innen-Programm der Studienstiftung

Im Botschafter:innen-Programm engagieren sich Stipendiatinnen und Stipendiaten ehrenamtlich im Bereich der Chancen und Bildungsgerechtigkeit. Als „Botschafterinnen“ und „Botschafter“ der Studienstiftung ermutigen sie Schülerinnen und Schüler zur Aufnahme eines Studiums und informieren bei Schulbesuchen über Studienfinanzierung, Stipendien und Bewerbungsmöglichkeiten bei der Studienstiftung. Unsere Botschafterinnen und Botschafter freuen sich, auch Ihre Schule zu besuchen. Bei Interesse melden Sie sich gerne unter: botschafterprogramm(at)studienstiftung(dot)de